Kastrations-Aktion zum Katzenschutz startet in Schleswig-Holstein

Die Frühjahrsaktion der landesweiten Kastrationsaktion für Straßenkatzen startet am kommenden Montag, 15. Februar. Dafür hat das Land Schleswig-Holstein 90.000 Euro für einen Fonds bereitgestellt. Der Deutsche Tierschutzbund unterstützt die Aktion erneut mit 10.000 Euro, sein Landesverband Schleswig-Holstein gibt weitere 5.000 Euro dazu. Rund einen Monat lang, bis zum 15. März bzw. bis die Mittel aufgebraucht sind, können die besitzerlosen Tiere kostenlos kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.
 
„Ziel ist es, das Leid der Tiere durch den Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung zu beenden. Wir hoffen, dass die eisigen Temperaturen bald nachlassen und wir während der Frühjahrsaktion wieder viele Katzen und Kater kastrieren können“, sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Ansonsten werde man dies in der jährlichen Herbstaktion nachholen. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes lobt das Projekt in Schleswig-Holstein als beispielhafte Tierschutzarbeit: „Es ist toll zu sehen, wie Land, Kommunen, Tierschutzverbände und Tierärzteschaft zusammenarbeiten und gemeinsam nachhaltigen Katzenschutz betreiben.“
 
Über 20.000 kastrierte Katzen seit Projektstart

Seit Beginn der Kastrationsaktionen im Oktober 2014 wurden über 20.000 Katzen in zehn Aktionen kastriert. Bei der letzten Aktion im Oktober und November 2020 konnten 1.663 Katzen, davon 942 weibliche und 721 männliche, kastriert werden. Finanziert werden die Kastrationsaktionen von der Landesregierung, den sich beteiligenden Kommunen, der Tierärzteschaft, Tierschutzverbänden und privaten Spendern. Das Angebot zur Kastration frei lebender Straßenkatzen richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Überbringer von Katzen, die in den teilnehmenden Gemeinden aufgegriffen oder gefangen wurden. Tierfreunde und Katzenschützer müssen schriftlich versichern, dass es sich um ein frei lebendes, und nicht um ein in einem Privathaushalt lebendes Tier handelt. Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch einen Honorarverzicht des Tierarztes, die Restkosten über den Fonds. Nach der Kastration werden die Tiere gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert. Anschließend müssen die Tiere dort wieder ausgesetzt werden, wo sie eingefangen wurden. Mehr Infos zur Aktion finden sich auf der Website der Landesregierung. Die Liste der teilnehmenden Gemeinden findet man auf der Website der Tierärztekammer.

Quelle/Bildmaterial-Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.