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Herbstaktion zum Katzenschutz in Schleswig-Holstein

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein unterstützen die 16. schleswig-holsteinische Katzenkastrationsaktion, die am 9. Oktober startet. Sofern die Mittel nicht vorher aufgebraucht sind, läuft die Aktion bis zum 20. Oktober. Da die Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zu stark angestiegenen Kosten geführt hat, fällt der geplante Zeitraum der Herbstaktion zwei Wochen kürzer aus als bisher. Die Aktion für Tierschutzvereine und Überbringer unkastrierter Straßenkatzen bleibt in den teilnehmenden Gemeinden kostenfrei.
 
„In Schleswig-Holstein leben mindestens 50.000, eher 75.000 Straßenkatzen – das Tierleid ist immens, auch wenn es sich nicht sichtbar vor unser aller Augen abspielt, da Straßenkatzen im Verborgenen leben. Da der schleswig-holsteinische Landtag mit der Regierungsmehrheit eine landesweite Katzenschutzverordnung abgelehnt hat, verbleibt nur noch die landesweite Kastrationsaktion, um das Elend der Straßenkatzen etwas zu lindern. Unsere Vereine und die Tierschützer vor Ort sind nach wie vor entsetzt über die ablehnende Entscheidung des Landtags. Es wurde die Chance verpasst, schönen Worten auch Taten folgen zu lassen“, sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Die zweimal im Jahr stattfindenden Kastrationsaktionen von Schleswig-Holstein zeigen beispielhaft wie Katzenschutz funktioniert. Die möglichst flächendeckende Kastration der Straßenkatzen ist eine wesentliche Maßnahme, um deren Leid zu minimieren. Nachhaltig kann der Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung jedoch nur durchbrochen werden, wenn auch Katzen mit Freigang kastriert werden. Da sich der Landtag gegen eine Katzenschutzverordnung entschieden hat, appellieren wir an alle Katzenhalter ihre Tiere kastrieren zu lassen.“
 
Zeitraum der Katzenkastrationsaktion gekürzt

Die Novelle der GOT vom 22. November 2022 erhöht die Kosten für die Kastrationen von Katzen und Katern um durchschnittlich 20 Prozent. Bereits bei der vergangenen Aktion im Frühjahr war der Fond daher vorzeitig erschöpft, sodass der angesetzte Aktionszeitraum von vier Wochen nicht eingehalten werden konnte. Für die Herbstaktion wurde der Zeitraum direkt um zwei Wochen verkürzt. Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich zusammen mit seinem Landesverband Schleswig-Holstein bereits im Frühjahr dazu entschlossen, den Zuschuss aufgrund der gestiegenen Kosten zu erhöhen: Beide Verbände beteiligen sich in 2023 mit insgesamt 20.000 Euro. Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium hatte nach Gesprächen – unter anderem mit dem Landesverband – seinen Beitrag auf 110.000 Euro erhöht. Die Tierärzte verzichten zudem auf 30 Euro ihres Honorars pro Kastration. Für die Aktion im Herbst befinden sich derzeit noch 100.000 Euro im Fond. Der Betrag ergibt sich aus den Anteilen der beteiligten Kommunen aus der Frühjahrsaktion.
 
Das Angebot in Schleswig-Holstein richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen. Damit die Tierärzte die Katzen kostenfrei kastrieren können, müssen die Tiere in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen worden sein. Außerdem muss der Überbringer der Katze bestätigen, dass es sich um eine frei lebende Straßenkatze handelt. Nach der Kastration werden die Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert. Anschließend müssen sie wieder zum Fangort zurückgebracht werden. Tierschutzvereine versorgen sie weiter an Futterstellen.
 
Aktionen sind erfolgversprechend

Seit dem Projektstart in 2014 haben die Tierschützer gemeinsam mit Land und Kommunen bereits 15 Aktionen in Schleswig-Holstein durchgeführt. Insgesamt liegt die Zahl der seitdem kastrierten Tiere bei circa 26.400. Bei der Frühjahrsaktion wurden 1.396 Katzen kastriert –  davon 812 weibliche und 582 männliche Katzen.
 
Mehr Infos zur Aktion, eine Liste der teilnehmenden Gemeinden und alle Dokumente finden sich auf den Websites der Landesregierung und der Tierärztekammer.

Quelle Text/Bild: Deutscher Tierschutzbund e.V.